Corona Regelungen
Grundsätzliche Voraussetzungen für Ihren Einlass:
- FFP2-Maske
Darüber hinaus gilt:
Für alle Besucher:innen gilt, dass
- unabhängig von ihrem Immunstatus ein amtlicher negativer Schnelltest < 24 h vorgewiesen werden muss.
Für Patient:innen der Physiotherapie, des CGS, der Sprechstunden und der MVZs
- 3G Nachweis: Geimpft oder Genesen oder Getestet
Für Patient:innen, die zu stationären Aufnahmen, ambulanten Eingriffen, endoskopischen Untersuchungen oder in die Schluckambulanz kommen gilt, dass
- unabhängig von ihrem Immunstatus ein amtlicher negativer Schnelltest < 24 h vorgewiesen werden muss.
Für medizinisch notwendige Begleitpersonen gelten die gleichen Regelungen wie für die dazugehörigen Patient:innen. In Notfällen kann eine Testung vor Ort erfolgen.
Weitere Informationen zu den Corona-Regelungen vor Ort finden Sie im Hauptmenü unter „Corona“.